Geltungsbereich
Der Platzordnung unterworfen sind alle Dauergäste, Gäste und Besucher. Die Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser des Landes Niedersachsen in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil der Platzordnung.
Besucher
Zur Benutzung des jeweiligen Stellplatzes und der gemeinschaftlichen Einrichtungen sind nur die Pachtvertragsparteien sowie deren minderjährige Kinder berechtigt. Alle weiteren Personen gelten als Besucher, die sich in der Rezeption vor Betreten des Naturcampings Lüneburger Heide anmelden müssen. Besucher haben die an der Rezeption bekannt gegebenen Gebühren für Tagesbesucher und Übernachtungen zu zahlen. Die Pächter sind für die ordnungsgemäße Anmeldung verantwortlich. Sie haften für die Entrichtung der Besuchergebühr.
Ruhezeiten
Mittagsruhe ist von 12:00 bis 13:00 Uhr, Nachtruhe ist von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Während der Ruhezeiten ist ruhestörender Lärm zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Musikabspielgeräte und Fernseher.